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Fledermausschutz in Wuppertaler Tunnel |
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Arbeitskreis Fledertierschutz Solingen e.V. AKFSG Sie befinden sich auf www.Fledermaus-Schutz.de und der Seite: Warum? Persönliche Erklärung von Helmut Pötzsch, Vorsitzender des AKFSG Solingen, den 06.02.2010 Ich wurde Ende 2009 von der Unteren Landschaftsbehörde Wuppertal gebeten, als Fledertierexperte bei Bauarbeiten in einem Wuppertaler Tunnel bereitzustehen, wenn dort bei Bauarbeiten Fledertiere gefunden würden, und diese zu bergen. Ich habe dieses Ansinnen, winterschlafende Fledertiere ohne zwingenden Grund aus ihren Winterquartieren zu holen, abgelehnt und auf die Wuppertaler Experten verwiesen. Für mich war und ist es unvorstellbar, wegen verschiebbarer Bauarbeiten Fledertiere in ihrem Winterschlaf zu stören. Die Situation in den Tunneln ist bereits ohne diese Bauarbeiten problematisch genug. Störungen durch unbefugte Besucher finden in ausreichendem Maße statt, um eine Zahl von Aufwachvorgängen bei den Tieren hervorzurufen, die vorzeitig die Fettdepots für den Winterschlaf aufbrauchen. Aus meiner Sicht ist bereits die Entnahme dieser vorgeschädigten Tiere zu einer solchen Zeit nur unter dem Grund denkbar, dass sie mit Tod oder Verletzung bedroht sind und dies nicht durch planbare und wissentliche Handlung herbeigeführt wurde, sondern unbeabsichtigt. Bauarbeiten mit Hammer und Meißel, um Putz abzuschlagen, kann die Tiere direkt treffen und ihr Leben gefährden oder ihnen so schwere Verletzungen zufügen, dass auch der beste Fledertierexperte nicht mehr helfen kann. Sollte noch Maschineneinsatz hinzukommen, um die Bauarbeiten zu beschleunigen, ist klar, dass derjenige, der die Maschine führt, die Tiere, die sich unter dem Putz versteckt oder in Spalten zurückgezogen haben, nicht sieht, die Maschine im Augenblick der Kenntnisnahme nicht zurückhalten kann und das Tier trifft. Jedem Laien dürfte eine solche Abfolge einsichtig sein. Nun sind die Vertreter einer Unteren Landschaftsbehörde (ULB) aber keine Laien. Sie sind diejenigen, die sich mit staatlicher Autorität entgegenstellen müssen, wenn vom Aussterben bedrohte Tiere beinträchtigt und bedroht werden. In dem genannten Gespräch wurden freundlich meine Argumente angehört und versichert, dass alles nochmals überdacht wird. Ich selbst informierte die Wuppertaler Experten. Die Situation änderte sich schlagartig, als Mitte Januar 2010 bekannt wurde, dass Bauarbeiten bereits begonnen hatten und dass auf der Grundlage eines Rechtsgutachtens des Rechtsamtes der Stadt Wuppertal Fledertiere aus einem Stollen entfernt und "umgesiedelt" wurden. Meiner Meinung nach hat die ULB Wuppertal zugelassen und sich durch ihre eigene Ausnahmegenehmigung aktiv daran beteiligt, dass ohne Not (z.B. Einsturzgefahr eines Tunnels mit Verschüttung der Tiere, Auffinden von Tieren während Abrissarbeiten eines Hauses) Fledertiere mit Tod und Verletzung bedroht wurden. Kein mir bekannter Fledertierexperte war bereit gewesen, der Stadt dabei zu helfen. Für diese Tätigkeit gefunden wurde ein Höhlenforscher, der Vorsitzende des Arbeitskreis Kluterthöhle e.V. (AKKH), der als angeblicher Experte für Fledertiere, so die ULB Wuppertal, diese Tätigkeit zunächst durchführte. Jetzt ist es nicht so, dass Höhlenforscher keine Artenkenntnisse haben und sich nicht für den Fledertierschutz einsetzen würden. Gerade natürliche Höhlen sind wichtige Habitate für die Überwinterung verschiedener Arten von Fledertieren und werden von Höhlenforschern aufwändig geschützt. Der Arbeitskreis Kluterthöhle selbst bekennt sich zu diesen Grundsätzen. Auf seiner Homepage wird unter "Vereinsprofil" des AKKH auszugsweise ausgeführt: "Der Name Arbeitskreis
Kluterthöhle (AKKH) stammt noch aus der Gründungszeit 1976, wo sich die Aktivitäten
des Vereins lediglich auf die Kluterthöhle
in Ennepetal beschränkten. Heute betreuen wir alleine im Westsauerland und im Bergischen
Land über 200 Höhlen. Dabei sind wir vom Land Nordrhein-Westfalen (GLA), dem Ennepe Ruhr
Kreis, dem Oberbergischen Kreis, sowie von den Städten Ennepetal, Hagen, Schwelm, Wuppertal und Engelskirchen offiziell
beauftragt, die Betreuung und Erforschung ganzer Karstgebiete und einzelner Höhlen
durchzuführen. Zusätzlich bestehen viele Betreuungsverträge mit Firmen und
Privatpersonen. ... Ich selbst bin gemeinsam mit meiner Frau Michèle seit 1978 aktives Mitglied in einem höhlenforschenden Verein in ihrer Heimat, dem französichen Baskenland, und Mitglieder im Verband der deutschen Höhlen und Karstforscher e.V.(VdHK), der nationalen Vertretung der deutschen Höhlenforscher. Als Höhlenforscher führte uns der Weg zum Artenschutz der Fledertiere. Der VdHK hat klare und richtungweisende Beschlüsse zum Artenschutz der Fledertiere gefaßt, die auf seiner Internetpräsenz nachzulesen sind. Unter Höhlenschutz findet sich auszugsweise folgendes: "Zum Höhlenschutz gehört natürlich auch der Schutz der Höhle als Biotop. Daher werden in der Fledermausschutzzeit vom 01. Oktober bis 01. Mai keine Höhlenbefahrungen in Winterquartieren durchgeführt. " Auf der Hauptversammlung am 23. Mai 1998 in Gerolstein/Eifel hat der VdHK folgende Ethik-Richtlinien zum Schutz von Höhlen und anderen Karsterscheinungen beschlossen: "...Grundsätzlicher Verzicht auf Winterbefahrungen in Fledermauswinterquartieren. ..." Nach den gemachten Ausführungen muss einem Höhlenforscher klar sein, was es bedeutet, Fledertiere im Winter ohne Not "umzusiedeln". Und in der Tat: Als es darum ging, Fledertiere aus engen Spalten mit unkalkulierbarem direkten Verletzungsrisiko zu ziehen, war an dieser Stelle auch das Limit für Herrn Voigt erreicht. An dieser Stelle herzlichen Dank!! Danach ging es dann recht schnell. Die Bezirksregierung hat einen vorläufigen Baustopp verhängt und muss jetzt entscheiden, ob sie ihn aufrechterhält. Wir Natur- und Artenschützer haben uns eingemischt und in Form einer Stellungnahme gegenüber der Bezirksregierung deutlich gemacht, wo die eigentlichen Limits liegen, und sie aufgefordert, im Sinne des Artenschutzes zu handeln. Wir werden sehen, Fortsetzung folgt. Meldung vom 07.02.2010: Gegenüber Herrn Prof. Dr. Skiba wurde Betretungsverbot der Wuppertaler Tunnel ausgesprochen! Mit dieser Entscheidung wird faktisch eine Kontrollmöglichkeit der Bauarbeiten in den Tunneln unmöglich, da die Ausnahmegenehmigung der ULB das Betreten der Tunnel ermöglichte. Der Eindruck drängt sich auf, dass einem unbequemen Zeugen die Möglichkeit seiner Arbeit entzogen werden soll, ganz nach dem Motto: freie Bahn den Bauarbeiten, kritische Begleitung brauchen wir nicht. Meldung vom 03.03.2010: Bezirkregierung Düsseldorf bestätigt Baustop im Tunnel Engelnberg bis 31.03.2010 Die Stadt Wuppertal hat die Rote Karte gezeigt bekommen. Ihre "Auslegung" des Naturschutzrechts, dass winterschlafende Fledermäuse ohne Probleme "umgesetzt" werden können, hat durch die Prüfung der Bezirksregierung Düsseldorf nicht Stand gehalten. Die ersten Reaktionen der Stadt Wuppertal sind nicht Besonnenheit, sondern Bestärkung ihrer Rechtsposition und Verzicht auf Widerspruch gegen die Entscheidung der Bezirksregierung aus "Zeitmangel". Die Stadt Wuppertal und die Untere Landschaftsbehörde Wuppertal bleiben also bei ihrer Rechtsauslegung! Weiterhin erwarten wir eine sofortige Rücknahme des Betretungsverbotes der Tunnel, das gegen Herrn Prof. Dr. Skiba und andere Naturschützer ausgesprochen wurde. Die Stadt Wuppertal hat nicht nur den Eindruck zu vermeiden, sondern dem entgegenzutreten, dass bei wissenschaftlicher Ermittlung von Daten, die der beauftragenden Behörde "nicht gefallen" und nicht in das "gewünschte" Konzept passen, der Kartierer solange ausgetauscht wird, bis es "passt". Meldung vom 03.05.2010: Gemeinsames Gespräch der Beteiligten bei der Bezirksregierung Düsseldorf: Nachdem die Bauarbeiten nach der Winterschutzzeit der Fledertiere wiederaufgenommen wurden, stellt sich die Frage der Realiesung des Artenschutzes an der Nordbahntrasse erneut. Zu diesem Zweck hat die Bezirksregierung alle Beteiligten zu einem Gespräch gebeten, das zum Ziel hatte, Festlegungen zum Artenschutz einer Vertragserweiterung zur Nordbahntrasse zu vereinbaren. Die Naturschutzverbände haben auf der Grundlage der eingesehenen Gutachten Mindeststandarts für den Artenschutz an der Nordbahntrasse formuliert und zum Gespräch am 03.05.2010 bei der Bezirksregierung Düsseldorf vorgelegt. Kern dieses Konzeptes ist die Ermöglichung des Betriebs der Nordbahntrasse unter Wahrung der Artenschutzbelange. Dazu sind u.a. als Eckpunkte die dauerhafte Herausnahme der Tunnel Tesche und Schee aus dem Nutzungskonzept, sowie eine Wintersperrung für den Tunnel Dorp notwendig. Weitere umzusetzende Artenschutzmaßnahmen, nicht nur für Fledertiere, werden im vorgelegten Konzept der Naturschutzverbände aufgeführt. Keine der aufgeführten Punkte des Konzeptes verhindert den Betrieb der Nordbahntrasse, sondern schränkt ihn zumutbar nur nur dort ein, wo Verletzung der Verbotstatbestände mit dem Bundesnaturschutzgesetz sonst unausweichlich wären. 5 von 7 Tunnel sind nach dem Konzept der Naturschutzverbände nutzbar, wobei 1 weiterer Tunnel für den Winter gesperrt bliebe. Anderswo in NRW wird dies im touristischen Umfeld als Werbeargument genutzt. Ein Blick auf diese Internetseiten offenbart Überraschendes! Der Kreis Ennepetal plant bereits von seiner Seite aus eine Umgehung des Tunnel Schee und eine Anbindung an das überregionale Radnetz. Nichts spricht dagegen, daß Wuppertal auch in der Frage der Umgehung der entsprechenden Tunnel einen Schritt voran macht und eine Planung dieser Radwege vorlegt. Andere haben dies vorgemacht, warum sollte dies in Wuppertal nicht möglich sein? Leider zeigte der Verlauf des Gespräches bei der Bezirksregierung, daß die Wuppertalbewegung bisher nicht verstanden hat, daß es auch zu ihrer Verpflichtung gehört, die Grundsätze des Artenschutzes zu realisieren und verharrt bei der Nutzung der Tunnel auf ihrer Maximalforderung 7 + 24 + 365, was heißt: alle 7 Tunnel an 24 Stunden (ganztägig) über 365 Tage im Jahr, sprich: immer.
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