Fledermausschutz in Wuppertaler Tunnel

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Arbeitskreis Fledertierschutz Solingen e.V. AKFSG

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Baustop im Engelnbergtunnel bis 31.03.2010

Die Bezirksregieung Düsseldorf hat entschieden: Baustop im Engelnbergtunnel bis 31.03.2010.

Dies bedeutet aber nicht, dass sämtliche Arbeiten ausserhalb der Tunnel ruhen müssen!

Die Bezirksregierung hat in einem 7 - seitigen Schreiben an die Stadt Wuppertal den Baustop im Engelnbergtunnel bis zum 31.03.2010 aufrechterhalten.

Sollten die Witterungsbedingungen für die Fledertiere zu diesem Zeitpunkt unzureichend sein, gehen wir von einer Verlängerung des Baustops aus, den die Bezirksregierung selbständig aussprechen muss, da die Vertreter der Stadt Wuppertal in ersten Äusserungen auf ihren Rechtspositionen beharrten und nur aus " Zeitgründen " nicht gegen die Entscheidung der Bezirksregierung vorgehen wollen.

Uns liegt leider nur die Presseerklärung der Bezirksregierung vom 03.03.2010 vor, die wir nachfolgend im Wortlaut veröffentlichen.

In einem Schriftwechsel mit der Bezirksregierung weigerte sich diese, den Natur- und Artenschützern das oben genannte 7 - seitige Schreiben als "behördeninternes Schreiben" zur Kenntnis zu geben.

Der "Westdeutschen Zeitung (WZ)" lag dieses Schreiben wohl bereits vor, als sie ihren ersten Artikel und Kommentar zur Entscheidung der Bezirksregierung veröffentlichte (Thema Gleichbehandlung?).

Bezirksregierung Düsseldorf                             Pressemitteilung                                   03.03.2010

Bezirksregierung Düsseldorf hält Baustopp am Wuppertaler Engelnbergtunnel bis Ende März aufrecht

Die Bezirksregierung Düsseldorf hält den Baustopp am Wuppertaler Engelbergtunnel bis Ende März aufrecht.
Die Baustelle muss bis Ende März ruhen. Dies ist zwar nicht im Interesse des Nordbahntrassenprojektes,
aber rechtlich erforderlich. Die Bezirksregierung empfiehlt einen Vertrag zwischen der Stadt Wuppertal
und dem Projektträger. Dieser Vertrag soll die notwendigen Naturschutzmaßnahmen benennen und zu einer
zeitgerechten Umsetzung verpflichten. So werden sich artenschutzrechtliche Verstöße und vor allem auch
Bauverzögerungen in Zukunft erfolgreich vermeiden lassen.

Der Engelnbergtunnel, auch Ostersbaumtunnel genannt, ist einer von mehreren Tunneln, die bei der Reaktivierung
der Wuppertaler Nordbahntrasse als Rad-Wander-Weg wieder in Betrieb genommen werden sollen. Dort überwintern
gesetzlich geschützte Fledermäuse. Dennoch wurden Ende Januar Bauarbeiten aufgenommen. Stadt, Land und auch
die EU unterstützen das Nordbahntrassenprojekt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte im landesweiten Wettbewerb
um Fördergelder „erlebnis.nrw“ dieses Projekt ausdrücklich empfohlen und bereits im Jahr 2008 Fördermittel
zur Verfügung gestellt. Von Anfang an jedoch war allen Beteiligten klar, dass es nicht zu Verstößen gegen
Artenschutz- und anderes Recht kommen darf. Wegen bereits bekannter artenschutzrechtlicher Besonderheiten
auf der Nordbahntrasse hatte die Stadt Wuppertal frühzeitig Artenschutzgutachten in Auftrag gegeben.
Diese differenzieren sachkundig die unterschiedliche Bedeutung der verschiedenen Tunnel für diverse
Fledermausarten. Seit dem letzten Jahr sind angemessene Wege bekannt, wie Konflikte mit dem Artenschutzrecht
vermieden werden können. Für den Engelnbergtunnel sind diese Wege nicht eingeschlagen worden.
Der artenschutzrechtliche Bescheid der Stadt Wuppertal ist nicht rechtmäßig, weil die damit verbundenen
Beeinträchtigungen des Artenschutzes vermeidbar gewesen wären.

Oliver P. Kühn,
Pressestelle

Pressestelle der Bezirksregierung Düsseldorf

Jedem, der die Presseerklärung gelesen hat, muss klar sein, dass jetzt ernsthaft die Verwirklichung des Artenschutzes der Fledertiere in und um die Wuppertaler Tunnel der Nordbahntrasse verwirklicht werden muss und dies keinen Zeitaufschub mehr duldet. Die Stadt Wuppertal und die Wuppertal- Bewegung sind aufgefordert, gemeinsam mit den Natur- und Artenschützern an einer Lösung zu arbeiten.

Aus einem Schriftwechsel nach der Entscheidung zum Baustop mit der Leiterin des zuständigen Dezernats der Bezirksregierung Düsseldorf geht hervor:

"Zur abschließenden Klärung haben wir der Stadt Wuppertal empfohlen, einen Vertrag mit dem Projektträger zu schließen. Hierin sollen alle notwendigen Naturschutzmaßnahmen benannt werden - mit entsprechender Verpflichtung zur zeitlichen Umsetzung.

Wir beabsichtigen, zur Vorbereitung dieser vertraglichen Regelung mit allen Beteiligten - auch den örtlichen Naturschutzverbänden - ein gemeinsames Gespräch zu führen."

Inzwischen hat dieses Gespräch am 03.05.2010 stattgefunden. Das Ergebnis ist unter der Schaltfläche "Zukunft" dargestellt.