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Fledermausschutz in Wuppertaler Tunnel |
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Arbeitskreis Fledertierschutz Solingen e.V. AKFSG Sie befinden sich auf www.Fledermaus-Schutz.de und der Seite: Zukunft Naturschutzverbände legen Nutzungskonzept der Nordbahntrasse vor 2010 Jahr der Artenvielfalt / Bundesnaturschutzgesetz / Konzept der Naturschutzverbände / Betretungsverbote / Das Jahr 2010 wurde von den Vereinten Nationen zum "Internationalen Jahr der Artenvielfalt" erklärt, um auf den weltweit akut drohenden Verlust der biologischen Vielfalt von Tieren und Pflanzen (Biodiversität) aufmerksam zu machen. Unter der Schaltfläche "Jahr Artenvielfalt" sind kommentierte Links aufgeführt, die den Hintergrund der Biodiversität erläutern. Nachdem die
Bauarbeiten nach der Winterschutzzeit der Fledertiere wiederaufgenommen wurden, stellt
sich die Frage der Realisierung des Artenschutzes an der Nordbahntrasse im Zeichen des
Internationalen Jahres der Artenvielfalt erneut. Zu diesem Zweck hat die Bezirksregierung
alle Beteiligten zu einem Gespräch zum 03.05.2010 gebeten, das zum Ziel hatte,
Festlegungen zum Artenschutz einer Vertragserweiterung zur Nordbahntrasse zu vereinbaren. Auszug aus § 39 BNatSchG - Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen: (1) Es ist verboten 1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten, 2. wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten, 3. Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.(...) (6) Es ist verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen;(...). Auszug aus § 44 BNatSchG - Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzen:(1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; (...) 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,(...). Die Naturschutzverbände haben auf der Grundlage der eingesehenen Gutachten Mindeststandarts für den Artenschutz an der Nordbahntrasse formuliert und zum Gespräch am 03.05.2010 bei der Bezirksregierung Düsseldorf vorgelegt. Kern dieses Konzeptes ist die Ermöglichung des Betriebs der Nordbahntrasse unter Wahrung der Artenschutzbelange. Dazu sind u.a. als Eckpunkte die dauerhafte
Herausnahme der Tunnel Tesche und Schee aus dem Nutzungskonzept als Rad- und Fußweg,
sowie eine Wintersperrung für den Tunnel Dorp notwendig. Weitere umzusetzende
Artenschutzmaßnahmen, nicht nur für Fledertiere, werden im vorgelegten Konzept der
Naturschutzverbände aufgeführt. Der Kreis Ennepetal plant bereits von seiner
Seite aus eine Umgehung des Tunnel Schee und eine Anbindung an das überregionale Radnetz.
Nichts spricht dagegen, daß Wuppertal auch in der Frage der Umgehung der entsprechenden
Tunnel einen Schritt voran macht und eine Planung dieser Radwege vorlegt. Andere haben
dies vorgemacht, warum sollte dies in Wuppertal nicht möglich sein?* 7 + 24 + 365, was heißt: alle 7 Tunnel an 24 Stunden (ganztägig) über 365 Tage im Jahr, sprich: immer. Weitere Gespräche sollen folgen. Als Voraussetzung einer gemeinsamen Arbeit zur Realisierung der Artenschutzproblematik der Norbahntrasse sehen die Naturschutzverbände die umgehende Ausstellung der Betretungsgenehmigungen der Tunnel der Norbahntrasse für die örtlichen Fledermausschützer. U.a. wurde gegenüber Herrn Prof. Dr. Skiba Betretungsverbot der Wuppertaler Tunnel ausgesprochen! Begründung: Verkehrssicherungspflicht der Stadt Wuppertal ... Das Schreiben der Stadt Wuppertal, Ressort Umweltschutz, vom 02.02.2010, im PDF-Format . Herr Prof. Dr. Rainald Skiba hat über 2 Jahre intensiv ehrenamtlich und versehen mit der Ausnahmegenehmigung der ULB Wuppertal die Tunnel der Nordbahntrasse auf Fledermausvorkommen untersucht. Sein Gutachten hat er öffentlich vorgelegt auf der Jahreshauptversammlung des Naturwissenschaftlichen Vereins Wuppertal und in den Jahresberichten des Naturwiss. Ver. Wuppertal Nr. 61 Seite 249 bis 270 vor. Der Vereinsvorsitzende Herr Stieglitz hat die Genehmigung gegeben, den Abdruck hier in der Hompage zu veröffentlichen. Hinweis: ------> Seite in Bearbeitung
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