Fledermausschutz in Wuppertaler Tunnel

Nach oben Standpunkt_Naturschutzverb.pdf Biodiversität Gutachten_Prof_Skiba.pdf

Arbeitskreis Fledertierschutz Solingen e.V. AKFSG

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Zukunft

Naturschutzverbände legen Nutzungskonzept der Nordbahntrasse vor

2010 Jahr der Artenvielfalt / Bundesnaturschutzgesetz / Konzept der Naturschutzverbände / Betretungsverbote /

Gutachten Prof. Skiba

Das Jahr 2010 wurde von den Vereinten Nationen  zum "Internationalen Jahr der Artenvielfalt" erklärt, um auf den weltweit akut drohenden Verlust der biologischen Vielfalt von Tieren und Pflanzen (Biodiversität) aufmerksam zu machen.

Unter der Schaltfläche "Jahr Artenvielfalt" sind kommentierte Links aufgeführt, die den Hintergrund der Biodiversität erläutern.

Nachdem die Bauarbeiten nach der Winterschutzzeit der Fledertiere wiederaufgenommen wurden, stellt sich die Frage der Realisierung des Artenschutzes an der Nordbahntrasse im Zeichen des Internationalen Jahres der Artenvielfalt erneut. Zu diesem Zweck hat die Bezirksregierung alle Beteiligten zu einem Gespräch zum 03.05.2010 gebeten, das zum Ziel hatte, Festlegungen zum Artenschutz einer Vertragserweiterung zur Nordbahntrasse zu vereinbaren.
Dabei lassen sich die Naturschutzverbände vom Geist des Bundesnaturschutzgesetzes BNatSchG in der Fassung vom 01.03.2010 leiten.

Auszug aus § 39 BNatSchG - Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen:

(1) Es ist verboten

1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,

2. wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,

3. Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.(...)

(6) Es ist verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen;(...).

Auszug aus § 44 BNatSchG - Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzen:

(1) Es ist verboten,

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; (...)

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,(...).

Die Naturschutzverbände haben auf der Grundlage der eingesehenen Gutachten Mindeststandarts für den Artenschutz an der Nordbahntrasse formuliert und zum Gespräch am 03.05.2010 bei der Bezirksregierung Düsseldorf vorgelegt.

Das vorgelegte Konzept der Naturschutzverbände ist unter der Schaltfläche "Konzept Verbände" als pdf - Datei einsehbar und ladbar.

Kern dieses Konzeptes ist die Ermöglichung des Betriebs der Nordbahntrasse unter Wahrung der Artenschutzbelange.

Dazu sind u.a. als Eckpunkte die dauerhafte Herausnahme der Tunnel Tesche und Schee aus dem Nutzungskonzept als Rad- und Fußweg, sowie eine Wintersperrung für den Tunnel Dorp notwendig. Weitere umzusetzende Artenschutzmaßnahmen, nicht nur für Fledertiere, werden im vorgelegten Konzept der Naturschutzverbände aufgeführt.

Keine der aufgeführten Punkte des Konzeptes verhindert den Betrieb der Nordbahntrasse, sondern schränkt ihn zumutbar nur nur dort ein, wo Verletzung der Verbotstatbestände mit dem Bundesnaturschutzgesetz sonst unausweichlich wären.

5 von 7 Tunnel sind nach dem Konzept der Naturschutzverbände nutzbar, wobei 1 weiterer Tunnel für den Winter gesperrt bliebe. Anderswo in NRW wird dies im touristischen Umfeld als Werbeargument genutzt. Ein Blick auf diese Internetseiten offenbart Überraschendes!

Der Kreis Ennepetal plant bereits von seiner Seite aus eine Umgehung des Tunnel Schee und eine Anbindung an das überregionale Radnetz. Nichts spricht dagegen, daß Wuppertal auch in der Frage der Umgehung der entsprechenden Tunnel einen Schritt voran macht und eine Planung dieser Radwege vorlegt. Andere haben dies vorgemacht, warum sollte dies in Wuppertal nicht möglich sein?*

Leider zeigte der Verlauf des Gespräches bei der Bezirksregierung, daß die Wuppertalbewegung bisher nicht verstanden hat, daß es auch zu ihrer Verpflichtung gehört, die Grundsätze des  Artenschutzes zu realisieren und verharrt bei der Nutzung der Tunnel  auf ihrer Maximalforderung

7 + 24 + 365,

was heißt:                           alle 7 Tunnel an 24 Stunden (ganztägig) über 365 Tage im Jahr,

sprich:                                                                                                        immer.

Weitere Gespräche sollen folgen.

Als Voraussetzung einer gemeinsamen Arbeit zur Realisierung der Artenschutzproblematik der Norbahntrasse sehen die Naturschutzverbände die umgehende Ausstellung der Betretungsgenehmigungen der Tunnel der Norbahntrasse für die örtlichen Fledermausschützer.

U.a. wurde gegenüber Herrn Prof. Dr. Skiba Betretungsverbot der Wuppertaler Tunnel ausgesprochen! Begründung: Verkehrssicherungspflicht der Stadt Wuppertal ...

Das Schreiben der Stadt Wuppertal, Ressort Umweltschutz, vom 02.02.2010, im PDF-Format .

Herr Prof. Dr. Rainald Skiba hat über 2 Jahre intensiv ehrenamtlich und versehen mit der Ausnahmegenehmigung der ULB Wuppertal die Tunnel der Nordbahntrasse auf Fledermausvorkommen untersucht.

Sein Gutachten hat er öffentlich vorgelegt auf der Jahreshauptversammlung des Naturwissenschaftlichen Vereins Wuppertal und in den Jahresberichten des Naturwiss. Ver. Wuppertal Nr. 61 Seite 249 bis 270 vor.

Der Vereinsvorsitzende Herr Stieglitz hat die Genehmigung gegeben, den Abdruck hier in der Hompage zu veröffentlichen.

Das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Skiba steht als PDF- Datei zum Download unter der Schaltfläche "Gutachten_Prof_Skiba" bereit.

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© AKFSG ab 07.02.2010